Mitglied werden im Freundeskreis

§ 3 der Satzung: Mitgliedschaft

1. Erwerb der Mitgliedschaft:

Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen auf Grund eines schriftlichen Antrages (Beitrittserklärung) an den geschäftsführenden Vorsitzenden werden.

Natürliche Personen müssen 18 Jahre alt sein oder die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter haben.

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand, eine Ablehnung ist dem Antragsteller ohne Begründung schriftlich mitzuteilen.

 

§ 5 der Satzung: Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied hat einen Jahresbeitrag zu leisten, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgesetzt wird. Er ist zu Beginn des Geschäftsjahres im Voraus fällig und sollte nach Möglichkeit durch eine Abbuchungsermächtigung eingezogen werden können. Im Einzelfall kann der Vorstand auf Antrag die Freistellung von der Beitragszahlung beschließen.

 

Aktuelle Mitgliedsbeiträge:

Einzelbeitrag je Mitglied: 5,00 Euro/Jahr 

Firmen/Institutionen: 26,00 Euro/Jahr


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